Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

Mithilfe des profilbildenden Faches Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (BwR) erhalten die Schülerinnen und Schüler einen grundlegenden und vertieften Einblick in verschiedene Bereiche der Betriebswirtschaft.

 

In der Jahrgangsstufe 11 stehen hierbei nachfolgende Themenbereiche im Fokus:

·         Lernbereich 1: Sich im Unternehmen orientieren und betriebliche Zielsetzung überprüfen

·         Lernbereich 2: Material beschaffen sowie Fertigungsverfahren festlegen

·         Lernbereich 3: Personal beschaffen und einsetzen

·         Lernbereich 4: Mithilfe der Geschäftsbuchführung das Gesamtergebnis einer Unternehmung ermitteln

·         Lernbereich 5: Mithilfe der Vollkostenrechnung Angebotspreise und das Betriebsergebnis ermitteln

 Die erlangten Kenntnisse der 11. Jahrgangsstufe werden in der 12. Klasse  durch folgende Lehrplaninhalte ergänzt:

·         Lernbereich 1: Entscheidungen mithilfe der Teilkostenrechnung vorbereiten und begründet treffen

·         Lernbereich 2: Marketingprozesse planen und steuern

·         Lernbereich 3: Jahresabschlussarbeiten durchführen

·         Lernbereich 4: Finanzierungs- und Investitionsvorgänge analysieren, liquide Mittel beschaffen und Investitionen tätigen

Schülerinnen und Schüler, die in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung die 13. Klasse  besuchen, setzen sich mit nachfolgenden Themen auseinander:

·         Lernbereich 1: Den Jahresabschluss analysieren und weitere Formen der Finanzierung nutzen

·         Lernbereich 2: Mithilfe des Controllings das Unternehmen operativ und strategisch steuern

·         Lernbereich 3: Den Faktoreinsatz optimieren, Kosteneinflussgrößen unterscheiden und bei Änderung der Beschäftigung die optimale Anpassungsform ermitteln

·         Lernbereich 4: Personal sach- und personenorientiert führen und zukunftsorientiert entwickeln

 

Volkswirtschaftslehre

In diesem Unterrichtsfach lernen die Schülerinnen und Schüler, welche Bedeutung die Volkswirtschaftslehre hat und wie ihr eigener Alltag dadurch mit beeinflusst wird.

 In der 11. Klasse erfolgt die Auseinandersetzung mit nachfolgenden Themen:

·         Lernbereich 1: Grundlagen ökonomischen Denkens und Handelns analysieren und beurteilen

·         Lernbereich 2: Die Preisbildung bei vollkommenem Wettbewerb analysieren und beurteilen

·         Lernbereich 3: Die Preisbildung bei unvollkommenem Wettbewerb analysieren und beurteilen

Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich in der nachfolgenden 12. Jahrgangsstufe mit diesen Bereichen:

·         Lernbereich 1: Das Wirtschaftswachstum als volkswirtschaftliche Größe beurteilen

·         Lernbereich 2: Die Einkommens- und Vermögenspolitik als Steuerungsinstrument analysieren und beurteilen

·         Lernbereich 3: Geldpolitische Instrumente und Maßnahmen beurteilen

·         Lernbereich 4: Internationale Verflechtungen analysieren und beurteilen

In der 13. Klasse stehen folgende Themen im Fokus:

·         Lernbereich 1: Wirtschaftspolitische Konzeptionen und fiskalpolitische Maßnahmen beurteilen

·         Lernbereich 2: Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen analysieren und beurteilen

·         Lernbereich 3: Strukturpolitische Maßnahmen beurteilen

·         Lernbereich 4: Wettbewerbspolitische Maßnahmen beurteilen

·         Lernbereich 5: Umweltpolitische Maßnahmen beurteilen

·         Lernbereich 6: Entwicklungspolitische Problemstellungen analysieren und beurteilen

 

Rechtslehre

In diesem Unterrichtsfach setzen sich die Schülerinnen und Schüler damit auseinander, inwieweit sie selbst mit dem Rechtsbereich in Verbindung stehen, beispielsweise beim Kauf verschiedener Güter oder durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Ebenso wird betrachtet welche Rechtsvorschriften z. B. Kaufleute beachten müssen.

Dies findet sich in der 11. Jahrgangsstufe in den nachfolgenden Lehrplaninhalten wieder:

·         Lernbereich 1: Kaufverträge abschließen und erfüllen

·         Lernbereich 2: Im kaufmännischen Geschäftsverkehr agieren

·         Lernbereich 3: Arbeitsverhältnisse rechtlich gestalten

 

Back to top